Finanzkennzahlen
Zugehörige Objekte
Bezeichnung | Wert |
---|---|
Selbstfinanzierungsgrad in % | 50,40 % |
Selbstfinanzierungsanteil in % | 15,43 % |
Gewichteter Nettoverschuldungsquotient | 33,10 % |
Zinsbelastungsanteil in % | -0,04 % |
Investitionsanteil in % | 30,89 % |
Kapitaldienstanteil in % | 7,32 % |
Bruttoverschuldungsanteil | 114,74 % |
Nettoschuld pro Einwohner in Fr. | 1'105.70 |
Definitionen
- Selbstfinanzierungsgrad
- Der Selbstfinanzierungsgrad (SFG) gibt an, in welchem Ausmass Neuinvestitionen durch selbsterwirtschafteten Mittel finanziert werden können. Bei einem Wert von über 100% können Investitionen finanziert und/oder Schulden abgebaut werden, ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100% führt zu einer Neuverschuldung, bzw. zu einer Fremdfinanzierung was gleichzeitig eine grössere Verschuldung bedeutet.
- Selbstfinanzierungsanteil
- Der Selbstfinanzierungsanteil (SFA) spiegelt die Finanzkraft und den finanziellen Spielraum einer Gemeinde wieder und gibt an, welcher Anteil des Ertrages zur Finanzierung der Investitionen oder zum Abbau von Schulden aufgewendet werden kann (finanzielle Leistungsfähigkeit).
- Zinsbelastungsanteil
- Der Zinsbelastungsanteil (ZBA) sagt aus, welcher Anteil des laufenden Ertrags durch den Nettozinsaufwand gebunden ist. Je höher der Zinsbelastungsanteil ist, desto mehr Mittel werden für die Schuldzinsen aufgewendet und je tiefer der Wert, desto grösser der finanzielle Handlungsspielraum. Ein negativer Zinsbelastungsanteil zeigt an, dass mehr Zinsertrag erwirtschaftet als für Zinsen ausgegeben wird. Diese Kennzahl liefert somit Informationen zur finanziellen Situation einer Gemeinde. Im Vergleich über mehrere Jahre wird die Verschuldungstendenz und im Vergleich anderen Gemeinden die Verschuldungssituation erkannt.
- Zinsbelastungsanteil II
- Diese Kennzahl Nettozinsbelastung (NZB) gibt an, welcher Anteil des Steuerertrages der Gemeinde für die Verzinsung der Schulden aufgewendet werden muss. Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine ohne Verschuldung hin.
- Investitionsanteil
- Die Bruttoinvestitionen oder Ausgabe der Investitionsrechnung sind eine wichtige Grösse für die Beurteilung der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Investitionstätigkeit der Gemeinden. Somit besagt der Investitionsanteil. wie hoch die Ausgaben der Investitionsrechnung gemessen an den Gesamtausgaben waren. Die Differenz bezeichnet folglich die Höhe der Konsumausgaben. Unter 10% gilt als Ausdruck einer schwachen Investitionstätigkeit. Liegt der Anteil über 30% spricht man von einer starken Investitionstätigkeit.
- Kapitaldienstanteil
- Der Kapitaldienstanteil gibt Antwort auf die Frage, wie stark der Finanzertrag durch den Kapitaldienst (als Folge der Investitionstätigkeit) belastet ist. Ein hoher Kapitaldienstanteil weist auf eine hohe Verschuldung und/oder einen hohen Abschreibungsbedarf hin. Ein Wert zwischen 12 bis 20 % gilt als hohe Belastung. Der Mittelwert der Gemeinde Lenk von 9.67 % liegt wie beim Zinsbelastungsanteil deutlich über dem kantonalen Mittel von 5.9 %, konnte aber ebenfalls leicht verbessert werden.
- Verschuldungsgrad
- Der Bruttoverschuldungsanteil soll Aufschluss über die Verschuldungssituation geben. Die Bruttoschulden (inkl. Sonderrechnungen) werden in Prozent des Finanzertrages dargestellt. Die Verschuldung wird als schlecht eingestuft, wenn sich die Werte zwischen 150 - 200 % bewegen. Der Mittelwert der Gemeinde Lenk von 66.15 % wird als knapp gute Verschuldung beurteilt. Der Mittelwert im Kanton Bern beträgt 35.8 %, womit wir klar darüber liegen.
- Nettoschuld pro Einwohner
- Die Nettoschuld je Einwohner (N/EW) wird als Gradmesser für die Verschuldung verwendet. Bei der Beurteilung ist ergänzend die finanzielle Leistungsfähigkeit massgebend (Selbstfinanzierungsanteil berücksichtigen)
- Bilanzfehlbetrag
- Überschuss über die Verpflichtungen. Durch Eigenkapital nicht abgedeckte Aufwandüberschüsse der Laufenden Rechnung erhöhen den Bilanzfehlbetrag. Gemeinden mit einem Bilanzfehlbetrag wären nach privatrechtlicher Betrachtungsweise im Konkurs. Der Bilanzfehlbetrag ist deshalb innert acht Jahren abzutragen.
- Steuerkraft
- Absolute Steuerkraft: Ordentliche Gemeindesteuern dividiert durch die Steueranlage (5'185'850.35 : 1.94 = 2'673'118.70) ¨ Relative Steuerkraft: Absolute Steuerkraft dividiert durch die mittlere Wohnbevölkerung (2'673'118.70 : 2459 = 1'104.60)