Reglement gestützt auf das Organisationsreglement [OgR, GR 101.1], das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer [GSchG, SR 814.20] und die zugehörigen Ausführungsvorschriften, das kantonale Gewässerschutzgesetz [KGSchG, BSG 821.0], die kantonale Gewässerschutzverordnung [KGV, BSG 821.1], das Wasserversorgungsgesetz [WVG, BSG 752.32], die Baugesetzgebung [BauG, BSG 721.0] und das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege [VRPG, BSG 155.21]
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