Abmeldung / Wegzug
Diese Online-Abmeldung ist nur bei Wegzügen innerhalb der Schweiz und nur für Schweizer Bürgerinnen und Bürger bestimmt. Bei einem Wegzug als Wochenaufenthalter oder ins Ausland ist nur die persönliche Abmeldung bei der Gemeindeverwaltung möglich.
Die Abmeldung darf frühestens 30 Tage und muss spätestens am Tag des Wegzugs bei der Gemeindeverwaltung Lenk gemeldet werden. Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde an.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Einwohner- und Fremdenkontrolle | 033 736 32 01 | info@lenkgemeinde.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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