Änderung Kurtaxenreglement Art. 2 Abs. 1
Der Gemeinderat hat am 5. August 2025 Art. 2 Abs. 1 im Kurtaxenreglement 2024 geändert. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. c Organisationsreglement der Gemeinde Lenk [OGR; GR 101.1].
Die Referendumsfrist dauert 30 Tage seit Erscheinen dieser Publikation, d.h. bis 20. Oktober 2025. In dieser Zeit können mindestens 5 Prozent bzw. 81 Stimmberechtigte beim Gemeinderat gegen den Beschluss das Referendum erheben. Das Referendumsbegehren mit beglaubigten Unterschriftenbögen ist bis spätestens Freitag, 20. Oktober 2025, 16.30 Uhr bei der Gemeindeschreiberei Lenk zu Handen des Gemeinderats einzureichen.
Musterbogen und Erläuterungen stehen auf www.lenkgemeinde.ch (im Suchfenster "Referendum" eingeben) zum Herunterladen bereit.
Zugehörige Objekte
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Kurtaxenreglement 2024 mit Ergänzung 2025 (PDF, 136.18 kB) | Download | 0 | Kurtaxenreglement 2024 mit Ergänzung 2025 |