Änderung Friedhof- und Bestattungsreglement und Gebührenverordnung 2025 zum Friedhof- und Bestattungsreglement
- Der Gemeinderat hat am 26. August 2025 die Änderung des Friedhof- und Bestattungsreglements 2013 mit Inkrafttreten per 1. Oktober 2025 beschlossen. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. c Organisationsreglement der Gemeinde Lenk [OGR; GR 101.1].
Die Referendumsfrist dauert 30 Tage seit Erscheinen dieser Publikation, d.h. bis 6. Oktober 2025. In dieser Zeit können mindestens 5 Prozent bzw. 81 Stimmberechtigte beim Gemeinderat gegen den Beschluss das Referendum erheben. Das Referendumsbegehren mit beglaubigten Unterschriftenbögen ist bis spätestens Montag, 6. Oktober 2025, 17.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei Lenk zu Handen des Gemeinderats einzureichen.
Musterbogen und Erläuterungen stehen hier zum Herunterladen bereit.
- In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Lenk am 26. August 2025 die Gebührenverordnung 2025 zum Friedhof- und Bestattungsreglement beschlossen hat.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen, Amthaus, 3792 Saanen, erhoben werden.
Die Erlasse können unten heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung Lenk
eingesehen werden.
Einwohnergemeinderat Lenk
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Friedhof- und Bestattungsreglement 2013 mit Änderungen 2025 (PDF, 574.39 kB) | Download | 0 | Friedhof- und Bestattungsreglement 2013 mit Änderungen 2025 |
Gebührenverordnung 2025 zum Friedhof- und Bestattungsreglement (PDF, 337.11 kB) | Download | 1 | Gebührenverordnung 2025 zum Friedhof- und Bestattungsreglement |