Steuererlass
Wenn Sie in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten sind, haben Sie die Möglichkeit, bei uns ein Gesuch um Steuererlass einzureichen.
Sind die Grundlagen nicht ausreichend für einen Steuererlass, können Sie beim Kanton ein Gesuch um Zahlungserleichterung, d.h. um Verlängerung der Zahlungsfrist stellen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei Lenk | 033 736 32 00 | info@lenkgemeinde.ch |