Feuerverbot im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanenland aufgehoben
Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage liegt die Gefahrenstufe in sieben Verwaltungskreisen des Kantons Bern nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Es gilt weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt in folgenden Verwaltungskreisen untersagt:
- Bern-Mittelland
- Biel/Bienne
- Emmental
- Berner Jura
- Oberaargau
- Seeland
- Thun
Ausserhalb der Verbotszonen ist Feuer nur mit grösster Vorsicht zu entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
In folgenden Verwaltungskreisen ist die Waldbrandgefahr neu auf der Stufe 3 «erheblich». Hier haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben:
- Frutigen-Niedersimmental
- Interlaken-Oberhasli
- Obersimmental-Saanen
In Regionen mit erheblicher Waldbrandgefahr (Stufe 3) ist bei windigen Verhältnissen auf Feuer zu verzichten. Bei Feuern in der freien Natur nur fest eingerichtete, befestigte Feuerstellen benutzen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 27. August 2026 neu beurteilt.
Informationen
- www.be.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Zu welchem Regierungsstatthalteramt bzw. Verwaltungskreis gehört meine Wohngemeinde?Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00