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Jugendschutzkonzept für Festwirtschaften (Muster)

Jugendschutzkonzept
Konzept zur Einhaltung der Alkoholabgabebestimmungen für Festwirtschaften


Das bernische Gastgewerbegesetz vom 11. November 1993 (GGG, BSG 935.11) enthält Vorschriften für die Abgabe alkoholischer Getränke. Insbesondere bei Festwirtschaften gestützt auf eine Einzelbewilligung ist die Einhaltung der Vorschriften nicht selbstverständlich. Gemäss Art. 4 GGG können Bewilligungen mit Bedingungen und Auflagen versehen werden (Bsp.: Jugendschutz bei Alkoholabgabe). Mit dem Jugendschutzkonzept soll demnach aufgezeigt werden, wie die Alkoholabgabebestimmungen beim Verkauf von alkoholischen Getränken durchgesetzt werden sollen. Ein solches Konzept muss nicht umfangreich sein - mögliche Lösungen sind auf dem Formular erwähnt.

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