Am 1. Januar 2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es ersetzt das bisherige Vormundschaftsrecht. Auf dieses Datum treten auch die kantonalen Fachbehörden in Funktion, wie sie im Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) vorgesehen sind. Diese Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) lösen die bisherigen vormundschaftlichen Behörden, d.h. die kommunalen Vormundschaftsbehörden und die Regierungsstatthalter (nur soweit diese vormundschaftliche Aufgaben wahrgenommen haben) ab.