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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberland West

Am 1. Januar 2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es ersetzt das bisherige Vormundschaftsrecht. Auf dieses Datum treten auch die kantonalen Fachbehörden in Funktion, wie sie im Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) vorgesehen sind. Diese Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) lösen die bisherigen vormundschaftlichen Behörden, d.h. die kommunalen Vormundschaftsbehörden und die Regierungsstatthalter (nur soweit diese vormundschaftliche Aufgaben wahrgenommen haben) ab.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberland West
Amthausgasse 4
3714 Frutigen

Tel. 031 635 22 75
Fax 031 635 22 99
info.kesb-ow@jgk.be.ch

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 bis 11:45 und 13:30 bis 16:30
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