Änderungen von Erlassen
Der Gemeinderat Lenk hat die Änderung von Art. 29 Abs. 1 Buchstaben d) und e) im Abwasserreglement 2005 mit Inkrafttreten ab 1. Januar 2025 beschlossen. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Art. 26 Abs. 1 Organisationsreglement der Gemeinde Lenk [OGR; GR 101.1].
Die Referendumsfrist dauert 30 Tage seit Erscheinen dieser Publikation, d.h. bis 18. November 2024. In dieser Zeit können mindestens 5 Prozent bzw. 80 Stimmberechtigte beim Gemeinderat gegen das Geschäft das Referendum erheben. Das Referendumsbegehren mit beglaubigten Unterschriftenbögen ist bis spätestens Montag, 18. November 2024, 18.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei Lenk zu Handen des Gemeinderats einzureichen. Musterbogen und Erläuterungen stehen auf www.lenkgemeinde.ch (in Suche "Referendum" eingeben) zum Herunterladen bereit.
2. Änderung der Abwasserverordnung und der Gebührenverordnung Abfall
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Lenk am 17. September bzw. 8. Oktober 2024 folgende Verordnungen per 1. Januar 2025 geändert hat:
- Art. 1 und 2 der Abwasserverordnung 2023
- Art. 1 der Gebührenverordnung Abfall 2023
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Abwasserreglement 2005 mit Änderungen 2025 (PDF, 180.75 kB) | Download | 0 | Abwasserreglement 2005 mit Änderungen 2025 |
Verordnung Gebührentarif Abfall 2023 mit Änderung 2025 (PDF, 346.96 kB) | Download | 1 | Verordnung Gebührentarif Abfall 2023 mit Änderung 2025 |
Tarifverordnung Abwasser 2023 mit Änderung 2025 (PDF, 164.39 kB) | Download | 2 | Tarifverordnung Abwasser 2023 mit Änderung 2025 |