Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde.
Aufgaben: | Die Versammlung beschliesst: Die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen Den Voranschlag der Laufenden Rechnung und die Anlage der ordentlichen Gemeindesteuern Die Rechnung Soweit Fr. 300'000 übersteigend: - neue Ausgaben
- von Gemeindeverbänden unterbreitete Sachgeschäfte
- Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche Sicherheitsleistungen
- Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken
- Anlagen in Immobilien
- finanzielle Beteiligung an Unternehmungen, gemeinnützigen Werken und dergleichen
- Verzicht auf Einnahmen
- Gewährung von Darlehen, die nicht sichere Anlagen darstellen
- Anhebung oder Beilegung von Prozessen oder deren Übertragung an ein Schiedsgericht. Massgebend ist der Streitwert.
- Entwidmung von Verwaltungsvermögen
- die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Dritte
Bei Gemeindeverbänden: den Ein- und Austritt sowie Reglemente, die den Gemeinden zur Beschlussfassung zugewiesen werden Die Einleitung sowie die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung von Gemeinden. |
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