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06.03.2021 17:57:24
Mitwirkung zur ÜO Touristische Nutzung Plaine Morte und Änderung Zonenplan Landschaft
Überbauungsordnung "Touristische Nutzung Plaine Morte" und Änderung Zonenplan Landschaft
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat von Lenk bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 [BauG; BSG 721.0] die oben erwähnten Planungen zur Mitwirkungsauflage.
A) Überbauungsordnung «Touristische Nutzung Plaine Morte»
bestehend aus:
- Überbauungsplan 1:5000
- Überbauungsvorschriften
B) Änderung Zonenplan «Landschaft»
bestehend aus:
- Ausschnitt Zonenplan Landschaft, Teilgebiet Süd 1:10’000
weitere Unterlagen:
- Erläuterungsbericht/Bericht nach Art. 47 RPV
Die Unterlagen der Überbauungsordnung «Touristische Nutzung Plaine Morte» und Änderung des Zonenplans Landschaft liegen vom 11. Februar 2021 bis 15. März 2021 jeweils während den Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung Lenk auf.
Während der Auflagefrist ist jedermann berechtigt schriftlich und begründet Einwendungen zu erheben und Anregungen zu unterbreiten. Die Eingaben sind an den Gemeinderat Lenk, 3775 Lenk, zu richten.
Hinweis:
Mit dieser Planung werden die am 11. April 2017 durch die Gemeindeversammlung beschlossenen jedoch nicht genehmigten Pläne, Vorschriften und Vorprüfungen ersetzt.
Datum der Neuigkeit 10. Feb. 2021