Coronavirus - Maskentragpflicht in der GemeindeverwaltungMaskentragpflicht in der Gemeindeverwaltung Gestützt auf die Verordnung des Regierungsrats über die Maskentragpflicht zur Bekämpfung der Covid19-Epdiemie (Maskentragpflichtverordnung) gilt im Kanton Bern ab dem 12. Oktober 2020 vorerst bis zum 31. Januar 2021 neu eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Darunter fallen unter anderem auch die öffentlich zugänglichen Bereiche der Gemeindeverwaltungen. Besucher der Gemeindeverwaltung müssen deshalb eine Schutzmaske tragen und - wie bisher - die Hände beim Eintreten desinfizieren.
![]() Datum der Neuigkeit 8. Okt. 2020
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