Kopfzeile

Inhalt

Steuern

Steuerregister
Wir führen das Steuerregister der Gemeinde. Dies beinhaltet die Abklärungen über den steuerrechtlichen Wohnsitz sowie die Nachführung von Mutationen wie Zu- bzw. Wegzüge, Zivilstandsänderungen, Namensänderungen und Todesfälle.

Veranlagung und Inkasso
Die Prüfung, Berechnung und Rechnungsstellung erfolgt durch die Kantonale Steuerverwaltung. Bei Fragen zur definitiven Veranlagung, der Nachbestellung von Steuerformularen, der Steuerrechnung oder bei Zahlungsverzug wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Verwaltung

Steuererlass und Bedürftigkeit Art. 41 StG
Bei dauerhafter finanzieller Notlage, gibt es die Möglichkeit um Steuererlass oder bei Bedürftigkeit gemäss Art. 41 StG, das steuerbare Einkommen auf Null zu setzen.

News

DatumName

Steuerauskünfte

Wir geben nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen, wenn ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel wirtschaftliche Verknüpfung) nach…
Wir geben nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen, wenn ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel wirtschaftliche Verknüpfung) nachgewiesen wird. Auf dem von uns ausgestellten Steuerausweis sind Einkommen und Vermögen eines Jahres aufgeführt. Die Steuerausweise sind kostenpflichtig und können nur schriftlich oder persönlich an unserem Schalter bezogen werden. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.

Zugehörige Objekte

Drucker